Tagesordnung:
- Begrüßung und Totengedenken
- Bericht des Vorstandes und der Abteilungsleitungen
- Bericht Kassenwart
- Bericht Kassenprüfung
- Entlastung des Vorstandes
- Beschluss über vorliegende Anträge
- Verschiedenes und Aussprache
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Alle Mitglieder, hierzu zählen auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen, sind zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen. Die Einladung erfolgt lt. Satzung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und durch Aushang im Vereinskasten.
SV GEROLSTEIN 1919 e.V.
gez. Hans Peter Böffgen (Vorsitzender)